Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
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Ab dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, für die eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt wird, vom Betreiber/der Betreiberin der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ohne diese Meldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet die Vergütung in Höhe des EEG zu zahlen. |
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Unter dem folgenden Link finden Sie den Anmeldungsbogen für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur:
Erläuterungen zum Formular können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: