Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

 Ab dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, für die eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt wird, vom Betreiber/der Betreiberin der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ohne diese Meldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet die Vergütung in Höhe des EEG zu zahlen.   

Unter dem folgenden Link finden Sie den Anmeldungsbogen für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur:

Erläuterungen zum Formular können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:


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