![]() | Photovoltaikanlagen (Solarstrom- anlagen) können über einen Netz- betreiber zur Einspeisung an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden (netzgekoppelte Anlagen) oder autark stehen (Inselanlagen). Anlagen auf Gebäuden sind in der Regel netzgekoppelt. Das Erneuerbare Energieengesetz (EEG) garantiert dem Anlagen- betreiber die Vergütung des eingespeisten Stroms durch den Netzbetreiber. |
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Das Erneuerbare Energieengesetz (EEG) garantiert dem Anlagenbetreiber die Vergütung des eingespeisten Stroms durch den Netzbetreiber. Inselanlagen stellen netzunabhängige Lösungen für frei stehende Ferienhäuser, Wohnmobile, Hütten etc. dar.
Eine Photovoltaikanlage besteht aus folgenden Komponenten:
Eine Installation von Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich auf Flachdächern, Schrägdächern, gebäudefassadenintegriert oder auf freien Flächen möglich.
Entscheidend für den Energieertrag ist eine optimale abschattungsfreie Ausrichtung der Anlage nach Süden, bei einem Neigungswinkel von 25 – 35 Grad (in Deutschland). Ist eine Südausrichtung nicht möglich können über eine Korrektur des Neigungswinkels gute Erträge erwirtschaftet werden.